Sven Martin
Steuerberater
Dipl. Betriebswirt (FH)
Aßlarer Str. 10
35586 Wetzlar
Montag bis Donnerstag
8.00 bis 15.00 Uhr
Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Anpassung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
Die Vergütung der Steuerberater sowie der Steuerberatungs-gesellschaften für steuerberatende Tätigkeiten ist nach den berufsrechtlichen Vorschriften der Steuerberatervergütungs-verordnung (StBVV) abzurechnen.
Diese Verordnung wurde letztmalig am 20.12.2012 geändert.
Der Bundesrat hat am 05.06.2020 einer Mantelverordnung der Bundesregierung zugestimmt und die Steuerberatervergütungs-verordnung geändert. Damit hat der Gesetzgeber aufgrund des kontinuierlichen Wandels des Steuerrechts und der gestiegenen Preis- und Kostenentwicklung in den Steuerpraxen reagiert und der wirtschaftlichen Entwicklung aktualisiert.
Die StBVV wird an mehreren Stellen angepasst und teilweise werden die Gebühren erhöht, im Einzelnen ergeben sich folgende Veränderungen:
Die Obersätze verschiedener Gebühren, des Gebührenrahmens bzw. des Gegenstandswerts (§§ 13, 25, 34, Anlagen 1 bis 4) werden aufgrund gestiegener Kosten der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten erhöht, u. a.:
Die Änderungen der Steuerberatergebührenverordnung sind zum 1. Juli 2020 in Kraft getreten.
Wir haben die Gebührenanpassung ab dem 01.01.2021 umgesetzt.